Wir erstellen eine Rechnung nach jeder Behandlung entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Diese Rechnung wird in der Praxis unmittelbar nach der Behandlung bezahlt, z.B. mit der EC-Karte.
Die gesetztlichen Krankenklassen lehnen eine Erstattung der Rechnungen nach der GOÄ entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers ab.
Wir informieren auf Wunsch vor der Behandlung über entstehende Kosten.
Die Vereinbarung eines Festpreises ist uns genauso verboten, wie das Arbeiten ohne Bezahlung (!!)
Wir erstellen eine GOÄ-fähige Rechnung.
(GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte)