Berücksichtigung aller persönlichen Faktoren
- Die Gutachtenerstellung umfasst immer die Beurteilung des gesamten Menschen
- Dabei kommt es im Fach Neurologie und Psychiatrie weniger auf einen einzelnen Befund bzw. einen Röntgenbefund an.
- Nur in der Gesamtschau aller persönlichen Gegebenheiten ist eine objektive Beurteilung möglich.